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1. Art
der Veranstaltung
Der Auto-Sport-Club scuderia lindau e.V. im AvD, Postfach 3224,
88131 Lindau veranstaltet am Sonntag, den 03.November 2002 auf dem kleinen
Kurs des Hockenheinmringes einen Fahrerlehrgang.
Die Rennstrecke ist während des Trainings für den Individualverkehr
gesperrt und wurde ausschließlich aus Sicherheitsgründen gewählt.
Die Veranstaltung dient der Verbesserung von Fahrkönnen und -technik,
nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeit bzw. schnellen Rundenzeiten.
2. Ablauf
Beginn 7.15 Uhr - Ende ca. 16.30 Uhr.
Slalom auf dem Fahrerlagerplatz. Gruppenweises Befahren der Sektionen.
Ihr Fahrstil wird von Instruktoren bewertet und verbessert. Zum Abschluß
gruppenweises Befahren des kpl. kleinen Kurses ohne Beifahrer.
Es erfolgt keine Zeitwertung, die Teilnahme zum Abschlußtraining
ist freigestellt.
3. Ziel
des Sicherheitstrainings
a) Verbesserung des Fahrkönnens für den Alltagsverkehr
b) Sichere Beherrschung des Fahrzeuges. (Zusammenspiel Mensch-Auto-Straße)
c) Erweitern der technischen Kenntnisse
d) Erkennen von Gefahrensituationen / richtiges Reagieren
e) Verminderung der Unfallbilanz
4. Klasseneinteilung
und Betreuung
Oldtimer:
(bei ausreichender Starterzahl)
Gruppe G Serienfahrzeuge:
Einteilung in Gruppe G bei uns auch für Fahrzeuge mit ausländischer
Zulassung.
Gruppe F verbesserte Fahrzeuge:
Alle Fahrzeuge die von Gruppe G abweichen.
Instruktoren:
Erfahrene Sportfahrer
5.Teilnahmeberechtigung
Jeder Führerscheinbesitzer mit eigenem oder fremdem PKW, sofern der
Eigentümer des Fahrzeuges seine Zustimmung für die Teilnahme
gegeben hat.
Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen. Es dürfen keine
Teile oder Einrichtungen verwendet werden, die nicht vom TÜV zugelassen
und nicht in den Kfz-Papieren eingetragen sind.
Nicht zugelassen sind z.B.: Rennreifen (Slicks), Rennauspuffanlagen, etc.
Das Fahrzeug muß mit unbegrenzter Deckung für Personen und
Sachschäden versichert sein.
6.Abnahme
Bei der Fahrzeugabnahme wird überprüft!!!!!
Besitz von gültigem Führerschein, Zulassung, Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges, Sicherheitsgurt. Grüne Versicherungskarte. Verzichtserklärung
des Fahrzeughalters.
7. Sicherheit
Das Tragen von Schutzhelmen und Sicherheitsgurten während
der Veranstaltung ist vorgeschrieben.
Ein Beifahrer kann während der Fahrübungen in den Sektionen
mitgenommen werden.
In diesem Fall hat der Beifahrer den Haftungsausschluß bei
der Nennung ebenfalls zu unterschreiben.
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Im gesamten Fahrerlager und Boxenbereich gilt Tempo
30.
Um
einen ordnungsgemäßen Lehrgangsablauf zu gewährleisten,
bitten wir alle Teilnehmer, die Anweisungen der Instruktoren
und Sportwarte zu befolgen.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen
gegen die Anweisungen der Sportwarte, sowie der Ausschreibung,
den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
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8.Versicherung
Die Kfz-Versicherung des Teilnehmers, insbesonders die Haft-, gegebenfalls
die Kaskoversicherung bleiben voll gültig, da es nicht um eine Veranstaltung
zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handelt. Teilnehmer, die
sich unter falschem Namen anmelden, handeln rechtswidrig und werden sofort
vom Lehrgang ausgeschlossen.
Gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken sind die Teilnehmer
nicht durch den Veranstalter versichert.
Sollten Sie als Teilnehmer einen Schaden an der Strecke bzw. einem anderen
Teilnehmer verursachen, weisen wir Sie darauf hin, daß Sie die alleinige
Zivil- und strafrechtliche Verantwortung tragen.
9. Haftungsausschlußerklärung
Zu Gunsten der Scuderia Lindau, deren Organmitglieder und Helfer (im folgenden
die Begünstigten) erklärt der Unterzeichnete auf dem Anmeldeformular
anläßlich des Fahrerlehrganges der Scuderia Lindau:
a) Der Unterzeichner (Teilnehmer) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung
teil. Er trägt alleine die Zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihm oder den von
ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
b) Der Unterzeichner erklärt hiermit sein Einverständnis, daß
die Begünstigten gegenüber ihm keinerlei
Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen,
es sei denn, dies beruhe auf Vorsatz der Begünstigten.
c) Der Unterzeichner verzichtet hiermit für sich, seine Rechtsnachfolger
und Unterhaltsberechtigten auf alle Ansprüche
und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs
wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses
gegen die Begünstigten, es sei denn, dies beruhe auf Vorsatz
der Begünstigten.
d) Der Unterzeichner stellt mit dieser Erklärung die Begünstigten
in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter
frei, falls diese wegen eines vom Unterzeichner
verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignisses die Begünstigten
in Mithaftung nehmen.
e) Der Unterzeichner versichert, daß diese Erklärung auch für
den Fahrzeugeigner, - Halter und evtl. Helfer
Gültigkeit hat und mit diesen abgestimmt
ist.
10.Nenngeld
€ 150,--. Überweisung an die Raiffeisen-Bodenseebank, Lindau
Konto Nr. 115 304, BLZ 733 698 21 Stichwort "Fahrerlehrgang Hockenheim".
Kein Bargeld!! Nenngeld
ist Reuegeld.
Unsere
Nenngelderhöhung resultiert aus der Erhöhung der Ringmiete bedingt
durch den Umbau.
Nennungsschluß:
25. Oktober 2002. Die Nennbestätigung wird am 28. Oktober 2002
versandt.
Bei voller Teilnehmerzahl vorzeitiger Nennungsschluß!
Die Zusendung der Nennbestätigung erfolgt erst nach Eingang
des Nenngeldes.
Wir wünschen
Ihnen eine gute Anfahrt und verbleiben mit sportlichem Gruß
Ihre scuderia
lindau
(Ausschreibung
zum ausdrucken als Word-Dokument)
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