Fahrerlehrgang Hockenheim


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Lehrgang 2001

   
Ausschreibung zum Fahrerlehrgang auf dem HOCKENHEIMRING 2002

1. Art der Veranstaltung
Der Auto-Sport-Club scuderia lindau e.V. im AvD, Postfach 3224,
88131 Lindau veranstaltet am Sonntag, den 03.November 2002 auf dem kleinen Kurs des Hockenheinmringes einen Fahrerlehrgang.
Die Rennstrecke ist während des Trainings für den Individualverkehr gesperrt und wurde ausschließlich aus Sicherheitsgründen gewählt. Die Veranstaltung dient der Verbesserung von Fahrkönnen und -technik, nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeit bzw. schnellen Rundenzeiten.

2. Ablauf
Beginn 7.15 Uhr - Ende ca. 16.30 Uhr.
Slalom auf dem Fahrerlagerplatz. Gruppenweises Befahren der Sektionen. Ihr Fahrstil wird von Instruktoren bewertet und verbessert. Zum Abschluß gruppenweises Befahren des kpl. kleinen Kurses ohne Beifahrer.
Es erfolgt keine Zeitwertung, die Teilnahme zum Abschlußtraining ist freigestellt.

3. Ziel des Sicherheitstrainings
a) Verbesserung des Fahrkönnens für den Alltagsverkehr
b) Sichere Beherrschung des Fahrzeuges. (Zusammenspiel Mensch-Auto-Straße)
c) Erweitern der technischen Kenntnisse
d) Erkennen von Gefahrensituationen / richtiges Reagieren
e) Verminderung der Unfallbilanz

4. Klasseneinteilung und Betreuung
Oldtimer:
(bei ausreichender Starterzahl)
Gruppe G Serienfahrzeuge:
Einteilung in Gruppe G bei uns auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Gruppe F verbesserte Fahrzeuge:
Alle Fahrzeuge die von Gruppe G abweichen.
Instruktoren:
Erfahrene Sportfahrer

5.Teilnahmeberechtigung
Jeder Führerscheinbesitzer mit eigenem oder fremdem PKW, sofern der Eigentümer des Fahrzeuges seine Zustimmung für die Teilnahme gegeben hat.
Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen. Es dürfen keine Teile oder Einrichtungen verwendet werden, die nicht vom TÜV zugelassen und nicht in den Kfz-Papieren eingetragen sind.
Nicht zugelassen sind z.B.: Rennreifen (Slicks), Rennauspuffanlagen, etc.
Das Fahrzeug muß mit unbegrenzter Deckung für Personen und Sachschäden versichert sein.

6.Abnahme
Bei der Fahrzeugabnahme wird überprüft!!!!!
Besitz von gültigem Führerschein, Zulassung, Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, Sicherheitsgurt. Grüne Versicherungskarte. Verzichtserklärung des Fahrzeughalters.

7. Sicherheit
Das Tragen von Schutzhelmen und Sicherheitsgurten während der Veranstaltung ist vorgeschrieben.
Ein Beifahrer kann während der Fahrübungen in den Sektionen mitgenommen werden.
In diesem Fall hat der Beifahrer den Haftungsausschluß bei der Nennung ebenfalls zu unterschreiben.

 
  Im gesamten Fahrerlager und Boxenbereich gilt Tempo 30.

  Um einen ordnungsgemäßen Lehrgangsablauf zu   gewährleisten, bitten wir alle Teilnehmer, die Anweisungen   der Instruktoren und Sportwarte zu befolgen.
  Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die   Anweisungen der Sportwarte, sowie der Ausschreibung,  
  den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme  auszuschließen.

8.Versicherung
Die Kfz-Versicherung des Teilnehmers, insbesonders die Haft-, gegebenfalls die Kaskoversicherung bleiben voll gültig, da es nicht um eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handelt. Teilnehmer, die sich unter falschem Namen anmelden, handeln rechtswidrig und werden sofort vom Lehrgang ausgeschlossen.
Gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken sind die Teilnehmer nicht durch den Veranstalter versichert.
Sollten Sie als Teilnehmer einen Schaden an der Strecke bzw. einem anderen Teilnehmer verursachen, weisen wir Sie darauf hin, daß Sie die alleinige Zivil- und strafrechtliche Verantwortung tragen.

9. Haftungsausschlußerklärung
Zu Gunsten der Scuderia Lindau, deren Organmitglieder und Helfer (im folgenden die Begünstigten) erklärt der Unterzeichnete auf dem Anmeldeformular anläßlich des Fahrerlehrganges der Scuderia Lindau:
a) Der Unterzeichner (Teilnehmer) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung     teil. Er trägt alleine die Zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von     ihm oder den von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
b) Der Unterzeichner erklärt hiermit sein Einverständnis, daß die Begünstigten     gegenüber ihm keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden     übernehmen, es sei denn, dies beruhe auf Vorsatz der Begünstigten.
c) Der Unterzeichner verzichtet hiermit für sich, seine Rechtsnachfolger und     Unterhaltsberechtigten auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens     oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen     Schadensereignisses gegen die Begünstigten, es sei denn, dies beruhe auf     Vorsatz der Begünstigten.
d) Der Unterzeichner stellt mit dieser Erklärung die Begünstigten in vollem     Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines vom     Unterzeichner verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignisses die     Begünstigten in Mithaftung nehmen.
e) Der Unterzeichner versichert, daß diese Erklärung auch für den     Fahrzeugeigner, - Halter und evtl. Helfer Gültigkeit hat und mit diesen     abgestimmt ist.

10.Nenngeld
€ 150,--. Überweisung an die Raiffeisen-Bodenseebank, Lindau
Konto Nr. 115 304, BLZ 733 698 21 Stichwort "Fahrerlehrgang Hockenheim".
Kein Bargeld!!                   Nenngeld ist Reuegeld.

Unsere Nenngelderhöhung resultiert aus der Erhöhung der Ringmiete bedingt durch den Umbau.

Nennungsschluß:
25. Oktober 2002. Die Nennbestätigung wird am 28. Oktober 2002 versandt.
Bei voller Teilnehmerzahl vorzeitiger Nennungsschluß!
Die Zusendung der Nennbestätigung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt und verbleiben mit sportlichem Gruß

Ihre scuderia lindau

(Ausschreibung zum ausdrucken als Word-Dokument)


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